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Vorsätzliche Verstöße gegen Corona-Verordnung ahnden

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

auf unseren Antrag vom 26.11.2021 wegen eines untragbaren Händlers auf dem Weihnachtsmarkt haben wir leider noch keine Antwort erhalten. Eine Beantwortung des Antrags ist jedoch weniger dringend als ein Handeln der Verwaltung. Seit Bekanntwerden der Umstände durch einen Presseartikel und unserem Antrag verstößt der benannte Händler weiterhin gegen die Corona-Verordnung. Die Kundschaft wird ohne jede Maske bedient und die Aushänge am Ladengeschäft weisen darauf hin, dass den Betreiber die 2G(plus)-Pflicht keinesfalls kümmert.

Wie bei den unangemeldeten Versammlungen der sogenannten „Spaziergänger“ verwundert und ärgert es diejenigen der Stadtgesellschaft, die sich im Willen, die Pandemie einzudämmen, an die Auflagen der Corona-Verordnung halten – insbesondere auch die Unternehmer:innen in Gastronomie und Handel. Es ist nicht nachvollziehbar, dass die Stadtverwaltung dieses Verhalten einzelner toleriert.

Mit freundlichen Grüßen

Martin Rivoir MdL
Stadtrat

Martin Ansbacher
Fraktionsvorsitzender

Die Antwort des Oberbürgermeisters finden Sie hier.