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Rückbau der Donautalstraße in Wiblingen – Antwort des OB

Die SPD- Fraktion forderte in einem Antrag den Rückbau der Donautalstraße in Wiblingen, deren Breite zum schnellen Fahren verleitet. Der OB lehnt eine kurzfristige Lösung ab, die Stadt prüfe jedoch die Einbidung der Donautalstraße ins Radwegenetz:

Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihren Antrag, in dem Sie die den provisorischen Rückbau der Donautalstraße in Wiblingen beantragen.

Die Donautalstraße ist – wie der Wiblinger Ring – eine wichtige Verkehrsachse in Wiblingen und zählt zum Hauptverkehrsstraßennetz der Stadt Ulm.
Aus heutigen Gesichtspunkten würde man einen Neubau der Donautalstraße sicherlich anders bewerten, da vor allem mit den nun vorhandenen technischen Möglichkeiten künftige Verkehrsstärken und damit erforderliche Ausbauquerschnitte wesentlich exakter prognostiziert werden können.

Während langfristig über eine Neuordnung der Donautalstraße mit ggf. möglichem Rückbau von Fahrspuren natürlich nachzudenken ist, kann ich jedoch eine kurzfristige provisorische Lösung nicht in Aussicht stellen. Meine Mitarbeiter der Hauptabteilung Verkehrsplanung und Straßenbau Grünflächen und Vermessung prüfen jedoch gerade eine Einbindung der Donautalstraße ins städtische Radverkehrsnetz, so dass hier möglicherweise bestehende Verkehrsflächen einer neuen Nutzung zur Verfügung gestellt werden konnten Auch wenn die Verkehrsfläche an den Knotenpunkten Johannes- PaIm- Straße und Dreifaltigkeitsweg durch die 4-spurige Donautalstraße weiträumig erscheint, so reicht sie dennoch nicht aus, um provisorische Kreisverkehrsanlagen in einer verkehrssicheren Regelbauweise umzusetzen.

Der FWG-Fraktion habe ich bereits auf deren Antrag Nr. 148 vom 04.09.2013 mitgeteilt dass eine Modifikation der signaltechnischen Anlage vorgesehen ist, die solche Abbiegeunfälle künftig verhindern soll.

Auch wenn die vielen standortabhängigen Faktoren eine Umsetzung provisorischer Verkehrsanlagen auf Neu-Ulmer Seite zulassen, so muss dies jedoch nicht zwangsläufig auch für die Ulmer Straßen gelten.

Mit freundlichen Grüßen

Ivo Gönner