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Haus des Jugendrechts für Ulm

Bei einer Kreismitgliederversammlung der Ulmer SPD stellte der Justizminister von Baden-Württemberg, Rainer Stickelberger MdL, auch die Idee eines „Haus des Jugendrechts“ vor (die SWP berichtete). Hier werden alle beteiligten Behörden – Polizei, Staatsanwaltschaft und Jugendgerichtshilfe – in einem Gebäude zusammengefasst, um schnell und zielgerichtet reagieren zu können und Informationen schneller austauschen zu können. Bei der Veranstaltung wurde dies auch von anwesenden Jugendstaatsanwältinnen und Jugendrichterinnen befürwortet. Kritik übten die Richter des Landgerichts, dass die Justiz ohnehin zu schwach besetzt sei, um alle Fälle abzuarbeiten. Die Idee des „Haus des Jugendrechts“ binde neues Personal. Die Jugendrichter des Amtsgerichts sind dagegen mit der Umsetzung der Polizeireform noch nicht zufrieden. Dennoch strebt die Ulmer SPD-Fraktion ein solches Haus an, um die Arbeit der beteiligten Behörden zu bündeln und stellte einen Antrag an den OB (Bericht der SWP):

Haus des Jugendrechts

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

Erfahrungen aus Stuttgart und Pforzheim haben deutlich gezeigt, dass die örtliche Einrichtung eines „Haus des Jugendrechts“ überaus sinnvoll ist.

Ziel der Einrichtung ist es, bei jungen Menschen unter 21 Jahren, die eine Straftat begangen haben oder sozial auffällig wurden, Verhaltensänderungen zu bewirken, um langfristig die Jugenddelinquenz zu reduzieren. Die Unterbringung von Polizei, Jugendgerichtshilfe und Staatsanwaltschaft in einem Gebäude bringt Vorteile: Die Behörden im Haus des Jugendrechts arbeiten Hand in Hand mit den zuständigen Jugendrichtern in unmittelbarer Nachbarschaft.

Aber nicht nur die räumliche Nähe, sondern auch die parallele Bearbeitung eines Falles und das direkte Kommunizieren können eine neue Qualität der Zusammenarbeit schaffen, durch die langwierige Prozesse verkürzt und die Verfahrensdauer deutlich verringert werden konnten. Dadurch wird eine rasche und konsequente staatliche und kommunale Reaktion auf Verfehlungen junger Delinquentinnen und Delinquenten gewährleistet, die sich über Sanktionen hinaus auch auf Hilfsangebote und individuelle Betreuung erstreckt.

Nach Gesprächen mit den Beteiligten von Justiz, der Verwaltung, der Polizei und den sozialen Diensten ist festzuhalten, dass auch in Ulm die Bereitschaft besteht, ein solches Haus des Jugendrechts einzurichten und zu betreiben.

Wir wollen dies unterstützen und bitten deshalb die Verwaltung darum den Anstoß für eine solche Einrichtung zu geben und sich an der Planung, Einrichtung und am Betrieb eines solchen Hauses aktiv zu beteiligen.

Mit freundlichen Grüßen

Dorothee Kühne
Fraktionsvorsitzende

Martin Ansbacher
Stadtrat

Katja Adler
stv. Fraktionsvorsitzende

Martin Rivoir MdL
Stadtrat