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9. November 2016ÖPNV in der Oststadt verbessern
16. November 2016Umsetzung des BID-Gesetzes in Ulm
Mit dem neuen Gesetz zur Stärkung der Quartiersentwicklung durch Privatinitiative können Quartiere unter Beteiligung der betroffenen Hauseigentümer entwickelt und aufgewertet werden. Wie die Möglichkeiten für Ulm aussehen, wollen wir durch einen Bericht im Stadtentwicklungsausschuss erfahren:
Umsetzung des BID-Gesetzes in Ulm
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
Anfang 2015 führte die damalige Landesregierung das Gesetz zur Stärkung der Quartiersentwicklung durch Privatinitiative (GQP), ein, auch als „Business Improvement Districts (BID)“ bekannt, Inzwischen wird BID in vielen Städten erfolgreich praktiziert. In Ulm gab es hierzu am 10. November eine von der Bauverwaltung organisierte Informationsveranstaltung.
Wir bitten um einen Bericht im FBA Stadtentwicklung, Bau und Umwelt. Wir sollten beraten, welche Möglichkeiten das Gesetz für Ulm bietet und wie die Stadt dabei unterstützen könnte. Zunächst müsste der Prozess in Gang gesetzt werden. Dabei wäre denkbar, dass die Stadt die Hauseigentümer eines Quartiers anschreibt. Dies ist für interessierte Mieter in Gewerbeimmobilien mangels Daten nicht machbar. Weitere Förderung müsste erörtert werden.
Mit freundlichen Grüßen
Dorothee Kühne
Fraktionsvorsitzende
Dr. Haydar Süslü
stv. Fraktionsvorsitzender
Dr. Brigitte Dahlbender
Stadträtin
Georgios Giannopoulos
Stadtrat