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7. Mai 2020
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Wie sind die Arbeitsbedingungen im Schlachthof?
12. Mai 2020
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Soziale Folgen der Pandemie

Verschiedene Folgen der Corona-Krise bedenken unsere beiden Fraktionsmitglieder Dr. Haydar Süslü und Eva-Maria Glathe-Braun in einem Antrag an den OB:
Soziale Folgen der Pandemie
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
da die Öffnungsmaßnahmen für die städtischen Bildungs- und Betreuungseinrichtungen rechtlich ermöglicht werden, ist nun für das Funktionieren des Sozialwesens unserer Stadt eine sehr entscheidende und zukunftsweisende Phase erreicht.
Vor allem für Bevölkerungsgruppen mit ihren Familien, Kindern und Schülern, die vielfache Einschränkungen haben oder fehlende Möglichkeiten zur Eigenhilfe schon vorbestehen und jetzt besonders erschwerend sind, werden sehr rasch und nachhaltig Perspektiven für ein Leben mit der Pandemie und nach den Beschränkungen erforderlich.
  1. In erster Linie muss bei den zu erfolgenden Maßnahmenplanungen prioritär überprüft werden, ob ggfs. bei dieser bedarfsgerechten Schulöffnung und Betreuungsausweitung für diese vulnerable Zielgruppe der Kinder und Jugendlichen überproportional angepasst werden muss.
  2. Einsatz von Notleistungen oder -mitteln, Personaleinsatz, Betreuungsmöglichkeiten unter anderem für Kinder, Schüler Jugendliche zur Vermeidung von Entwicklungsstörungen und Sicherung deren Schutzes.
  3. Wie von ersten Rückmeldungen vom Arbeitskreis Ausländische Kinder erfahren zu ist, ist der Bedarf für diese Kinder besonders dringlich.
    Hierzu ist auch eine vom Kultusministerium abzuweichende Anwendung der Stadt Ulm – als Ermessensentscheidung – die Öffnung auf jeden Fall bei der Bildungsversorgung der nicht schulischen Einrichtungen wie dem Arbeitskreis Ausländische Kinder in Ulm genauso zeitnah schrittweise umzusetzen, denn diese betroffenen Schüler haben die wenigsten Chancen für einen wie auch immer gearteten Digital- und oder Fernunterricht.
  4. Weitere besonders überproportional zu beachtende Kinder- und Schülergruppen sind in den sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) aber auch in besonderer Weise zum Beispiel in den Vorschulklassen zu finden. Denn bei diesen Familien ebenso wie oft bei Alleinerziehenden reichen die finanziellen und personellen Mittel nicht für die Eigenunterrichtung zu Hause aus. Daher sollte ein Abgleich von Meldungen des Kinderschutzbundes mit denen der Meldungen vom kommunalen Jugendschutz erfolgen.
In allen Bereichen dieser  Betroffenen ist natürlich die  Beachtung der Rahmenbedingungen für die Schülerbeförderung und die entsprechende Umsetzung der Hygieneschutzmaßnahmen (in der vom Landes-gesundheitsamt hier empfohlenen Form) genauso stufenweise ohne Einschränkungen nötig. Der Einsatz von auch bereits bestehenden parallelen Teams des kommunalen Sozialdienstes für diese Bevölkerungsgruppen muss besonders darauf angepasst aktualisiert werden.
Ergänzend zu den bereits an die Verwaltung eingereichten Fragen sind sehr zügig Anforderungen zu klären, um direkte schwerwiegende traumatische Auswirkungen für viele einzelne Betroffene der vulnerablen Zielgruppen zu vermeiden.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Haydar Süslü
stv. Fraktionsvorsitzender
Eva-Maria Glathe-Braun
Stadträtin