Abstellmöglichkeiten für Fahrräder am Bahnhof – die Antwort des OB
8. Oktober 2011
NEIN zum Ausstieg!
18. Oktober 2011
Abstellmöglichkeiten für Fahrräder am Bahnhof – die Antwort des OB
8. Oktober 2011
NEIN zum Ausstieg!
18. Oktober 2011

Resolution des Gemeinderates zu S21

Mit großer Mehrheit hat der Ulmer Gemeinderat am 12. Oktober folgende Erklärung zur Volksabstimmung über Stuttgart21 beschlossen:

ERKLÄRUNG DES GEMEINDERATES DER STADT ULM ZUR VOLKSABSTIMMUNG AM 27.11.2011

Ulm, den 12.Oktober 2011

Der Gemeinderat hat sich in den vergangenen Jahren bereits mehrfach mit großem Nachdruck für die Realisierung der Neubaustrecke Ulm- Wendlingen im Rahmen des Projekts „Stuttgart 21“ ausgesprochen und eingesetzt. Das Gesamtprojekt ist seit vielen Jahren vorbereitet, öffentlich diskutiert, umfassend geplant, von demokratisch legitimierten Mehrheiten in den zuständigen Gremien beschlossen und gerichtlich überprüft. Beachtliche Finanzmittel sind bereits ausgegeben worden bzw. durch Vergaben gebunden.

Bei diesem Verfahrensstand wirft eine Volksabstimmung auch ernst zu nehmende Fragen hinsichtlich Rechtssicherheit und Rechtsstaatlichkeit, Bestandsschutz von Planungsgenehmigungen und Investitionsentscheidungen auf. Trotz aller rechtlichen Bedenken, die das zur Abstimmung gestellte ‚S21-Kündigungsgesetz‘ auslöst, sieht der Gemeinderat in der Volksabstimmung auch die Chance, den zuweilen unangemessen geführten Meinungskampf zu befrieden. Er verbindet damit die Hoffnung, dass das Votum der Bürgerinnen und Bürger unseres Landes dann auch von allen Akteuren akzeptiert wird.

Der Gemeinderat ist nach wie vor von der Richtigkeit und Wirtschaftlichkeit der Neubaustrecke sowie dem hohen Nutzen für die Menschen und die Wirtschaft überzeugt. Das Projekt Stuttgart 21 und die Neubaustrecke Wendlingen – Ulm mit der Anbindung des Flughafens und der Messe sind struktur- und verkehrspolitisch für das gesamte Land von herausragender Bedeutung. Es sichert die Einbindung in das leistungsfähige europäische Hochgeschwindigkeitsschienennetz der Zukunft (Magistrale für Europa). Für die Stadt und für die Region bietet die Neubaustrecke enorme Entwicklungschancen, sie ist ein wichtiger Beitrag zur nachhaltigen Stärkung der wirtschaftlichen Leistungskraft. Tausende von Reisenden und Pendlern werden täglich von enormen Fahrzeitverkürzungen und Angebotsverbesserungen im Nah- wie Fernverkehr, im nationalen wie im internationalen Verkehr profitieren.

Ohne Übertreibung handelt es sich bei der Neubaustrecke um eine Jahrhundertchance, die auszulassen, sich der gesamte Lebens- und Wirtschaftsraum mit Blick auf die Zukunft nicht leisten kann. Die Kosten sind beträchtlich, es handelt sich aber um eine lohnende Investition.

Ein Ausstieg aus dem Projekt würde keineswegs die geplanten Finanzmittel für andere Schienenprojekte oder gar andere Aufgabenbereiche freisetzen, da der größte Teil davon zweckgebunden ist. Dagegen hat die Bahn gegenüber dem Land Ausstiegskosten in Höhe von bis zu 1,5 Mrd. € beziffert, die – in welcher Höhe letztlich auch immer – aus öffentlichen Mitteln finanziert werden müssten, ohne jeglichen Nutzen und Gegenwert.

Alternativen zum Bahnhofsprojekt, die nun in die öffentliche Diskussion eingebracht werden, sind allesamt nicht neu, wurden vor Jahren im Verfahren bereits geprüft und zugunsten der heutigen Lösung verworfen. Ungeachtet einer inhaltlichen Wertung haben sie alle einen entscheidenden Nachteil: Sie sind nicht geplant und nicht finanziert. Eine Neuprojektierung mit den entsprechenden Verfahren würde erhebliche Zeitverzögerungen nach sich ziehen, auch das Risiko, dass das Projekt in Gänze nicht mehr zum Tragen käme.
Ohne das Teilprojekt in Stuttgart endet die Neubaustrecke ohne Flughafenanbindung in Wendlingen ohne Weiterführung. Nur die beiden Teilprojekte zusammen ergeben die gewünschten Effekte und den Nutzen. Sie sind verkehrlich und zeitlich über die Verfahrensstände miteinander verknüpft. Für die Haltung des Gemeinderats ist es deshalb ohne Belang, dass das „S 21-Kündigungsgesetz“ die Neubaustrecke ausdrücklich ausnimmt.

Der Gemeinderat der Stadt Ulm spricht sich aus den genannten Gründen nachdrücklich für das Projekt Stuttgart 21 und die Neubaustrecke aus und gegen einen Ausstieg aus dem Projekt, wie es das zur Volksabstimmung gestellte „S 21-Kündigungsgesetz“ vorsieht. Er appelliert an alle abstimmungsberechtigten Bürgerinnen und Bürger sich an der Volksabstimmung zu beteiligen und hofft, dass sie mit einem Nein zum Ausstieg den Weg zur Realisierung dieser wichtigen Infrastrukturmaßnahmen freimachen.