Grüne Fraktion – CDU/UfA-Fraktion – FWG-Fraktion – SPD Fraktion
Kindertagespflege in Ulm – Bericht in Bildung-und Soziales
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Czisch,
die Kindertagespflege nach § 23 SGB VIII gehört zu den Pflichtaufgaben der Jugendhilfe. Seit 2009 ist die Betreuung von Kindern in der Kindertagespflege der Betreuung in Kindertageseinrichtungen gesetzlich gleichgestellt.
Seit Einführung des gesetzlichen Rechtsanspruchs auf Kinderbetreuung ab dem 1. Lebensjahr kommt der Kindertagespflege auch in Ulm eine immer größere Bedeutung zu. Sie leistet seit langem einen notwendigen Beitrag zur vorschulischen Kinderbetreuung. Hierbei wird nicht nur der Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung, sondern auch die Vereinbarkeit von Familie und Beruf vermehrt sicher gestellt.
Die Kindertagespflegeperson(en) leisten hierzu einen wichtigen Beitrag zu einer flächendeckenden, bedarfsgerechten und qualifizierten Betreuung von Kindern aller Altersgruppen. Den Großteil der Aufgaben im Arbeitsfeld Kindertagespflege hat die Stadt Ulm an den Tagesmütterverein e.V. übertragen.
In der Debatte über die Bezahlung der selbstständig tätigen Kindertages- pflegepersonen während der Haushaltsberatungen für das Jahr 2022 wurde deutlich, dass ein großes Informationsdefizit bei den Teilnehmenden bestand.
Wir beantragen einen umfassenden Bericht des Tagesmüttervereins Ulm e.V. zum nächstmöglichen Zeitpunkt im Ausschuss Bildung und Soziales.
Folgende Fragen sollten dabei mit beantwortet werden:
Mit freundlichen Grüßen
Sigrid Räkel-Rehner
Grüne-Fraktion
Dr. Karin Hartmann
CDU/UfA-Fraktion
Dr. Gisela Kochs
FWG-Fraktion
Anja Hirschel
SPD-Fraktion