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Antrag: Keine Strafanzeigen für Fahren ohne Ticket

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

Die Kriminalisierung von Fahren ohne gültigen Fahrschein betrifft Menschen mit geringem Einkommen ganz besonders. Vielfach sind es gerade Armut und eine schwierige Lebenssituation die zu einer Fahrt ohne gültigen Fahrschein führen.
Kann die Strafzahlung nach §265a nicht beglichen werden, droht eine Ersatzfreiheitsstrafe. Fahren ohne gültigen Fahrschein ist der häufigste Grund für die Verhängung einer solchen Ersatzfreiheitsstrafe, in Deutschland sind davon jedes Jahr 7.000 – 10.000 Bürger*innen betroffen. Die Haft führt vielfach zur Verschlimmerung einer ohnehin prekären Situation. Es drohen Berufs- und Wohnungsverlust.
Eine Kriminalisierung von Fahren ohne Fahrschein steht dem Ultima-Ratio-Prinzip des Strafrechts entgegen. Ein zivilrechtlicher Anspruch der Verkehrsbetriebe kann unabhängig von einer strafrechtlichen Verfolgung geltend gemacht werden.
Ein Verzicht auf Strafanzeigen würde zudem zu einer Entlastung von Justiz und Ermittlungsbehörden beitragen. In anderen Städten, wie bspw. Karlsruhe, Frankfurt, Bremen und Düsseldorf wurde ein solches Vorgehen bereits beschlossen.
Die Nutzung des ÖPNVs ist essentieller Teil gesellschaftlicher Teilhabe und muss allen Bürger*innen möglich sein.
In Ulm hat das Probleme besondere Brisanz, da es immer noch nicht möglich war, ein D Ticket sozial auf den Weg zu bringen, was zu einer deutlichen Entlastung der betroffenen Menschen geführt hätte.

Wir beantragen:

1. Die SWU Verkehr stellt dar, wie viele Strafanzeigen von den Verkehrsbetrieben wegen Fahrens ohne gültigen Fahrschein im Zeitraum 2020 – 2024 pro Jahr gestellt wurden.

2. Die städtischen Vertreter des Aufsichtsrates der SWU werden gebeten, sich dafür einzusetzen, einen Beschluß herbeizuführen, dass auf Strafanzeigen wegen Fahrens ohne gültigen Fahrschein nach §265a StGB zu verzichtet wird.

Mit freundlichen Grüßen

Eva-Maria Glathe Braun, Haydar Süslü

gez. Bastian Röhm für die kjt-Fraktion

 

Antwort von OB Martin Ansbacher: Keine Strafanzeige für Fahren ohne Ticket