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7. Januar 2026SPD- und kjt-Antrag: Umsetzung der Beschlüsse der Istanbul Konvention in Ulm

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Ansbacher,
Ende Januar hat der Bundestag das „Gewalthilfegesetz“ beschlossen, mit dem sich der Bund erstmals an der Regelfinanzierung von Frauenhäusern und Beratungsstellen beteiligt. Er stellt den Ländern dafür in den nächsten 10 Jahren 2,6 Milliarden Euro zur Verfügung. Bis 2032 wird es dann einen bundesweiten Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung für gewaltbetroffene Frauen und Kinder, unabhängig von Herkunft und Aufenthaltsstatus, geben. Das ist ein Meilenstein im Kampf gegen häusliche Gewalt.
Die Stadt Ulm unterstützt ein umfangreiches Hilfesystem für von Partnergewalt betroffene Frauen und ihre Kinder, das sich ständig vergrößert und weiterentwickelt. Dennoch sind die Angebote wie zum Beispiel Frauenhausplätze und Beratungsangebote oftmals nicht ausreichend und die Mitarbeiterinnen arbeiten am Limit.
Darüber hinaus müssen auch Präventionsangebote für Mädchen und Jungen ausgebaut werden, um die Spirale der familiären Gewalt zu durchbrechen und überkommenes Rollenverhalten aufzulösen. So müssen unter anderem Mädchen darin bestärkt werden, Grenzen zu setzen und Jungen befähigt werden, diese Grenzen zu akzeptieren. Dies ist ebenso wie der notwendige Ausbau der Täterarbeit eines der zahlreichen Umsetzungs-ziele der Istanbul Konvention.
Die Beteiligung des Bundes an der Finanzierung und dem Ausbau der diesbezüglichen Hilfsangebote muss die Kommunen bei der Wahrnehmung der Aufgaben unterstützen. Wir erwarten daher vom Land Baden-Württemberg, dass die Bundesmittel in voller Höhe und ergänzend zu der bisherigen Förderung der Stadt ausbezahlt werden, damit die städtischen Angebote des Gewaltschutzes unabhängig von ihrer finanziellen Belastung weiter ausgebaut werden können und zu einer Verbesserung der Situation vor Ort führen.
Der Städtetag fordert Klarheit, wie das Gesetz und seine Finanzierung im Land konkret ausgestaltet werden. „Wir erwarten, dass Bund und Land ihrer Verantwortung gerecht werden.“ Das gelte umso mehr, als Baden-Württemberg im Bundesrat dem Gesetz zugestimmt hatte.
Wir beantragen die Evaluation der Umsetzung der Beschlüsse der Istanbul Konvention in Ulm mit den Schwerpunkten:
- Die Stadtverwaltung führt eine Bestandsanalyse durch und prüft, welche Defizite es aufzuheben gilt, damit die Istanbul Konvention auf kommunaler Ebene umgesetzt wird. Dabei wird evaluiert, inwieweit und durch welche Maßnahmen und Einrichtungen derzeit Gewaltschutz in Bezug auf häusliche und sexualisierte Gewalt und Unterstützung bedarfsdeckend, wohnortnah, allgemein zugänglich und angemessen garantiert ist und wo, in Absprache mit den Träger*innen, ggf. noch Handlungsbedarf besteht. Für den Bereich der häuslichen Gewalt sind Strukturen und Angebote für betroffene Kinder ausdrücklich mit einzubeziehen. Diese Bestandsanalyse und der zusätzliche Bedarf werden im Ausschuss für Bildung und Soziales berichtet. Fehlende Maßnahmen im kommunalen Verantwortungsbereich werden zeitnah umgesetzt. Die Stadtverwaltung gibt bekannt, bis wann die Bestandsanalyse mit dem zusätzlichen Bedarf fertiggestellt sein wird.
- Die Stadt Ulm verpflichtet sich, die aus dem kommunalen Haushalt fließenden Mittel an die Träger*innen im Bereich Schutz, Beratung und Prävention von Gewalt gegen Frauen bei sexualisierter und häuslicher Gewalt mindestens auf dem aktuellen Niveau zu halten und keine Kürzungen in diesem Bereich im Rahmen der Haushaltsberatungen vorzunehmen.
- Kontaktaufnahme zum Land Baden-Württemberg, um Möglichkeiten von neuen Zuschüssen beziehungsweise Kostenübernahmen in Bezug auf den Ausbau des „Hilfesystems Häusliche Gewalt“ zu eruieren, und stellen entsprechender Anträge.
Mit freundlichen Grüßen
Eva-Maria Glathe-Braun, Dorothee Kühne, Haydar Süslü
Bastian Röhm für die kjt-Fraktion
