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Antrag: Verbot des Einsatzes von Hochzeitstauben in Ulm

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Ansbacher,

Der Brauch, Tauben an Hochzeiten fliegen zu lassen, mag romantisch erscheinen, führt jedoch zu erheblichen Problemen für die Stadt und bedeutet für die Tiere großes Leid. Denn einige der Tauben finden nicht den Weg zurück oder Sterben in der Natur. Gerade wenn es sich nicht um trainierte Brieftauben, sondern um weiße Ziertauben handelt. Letztere haben keine ausreichende Überlebensfähigkeiten. Sie sind weder an die Nahrungssuche noch an die Gefahren der freien Wildbahn angepasst und werden oft Opfer von Hunger, Raubtieren oder Witterungseinflüssen.

Freigelassene Tauben tragen zur Vermehrung der Stadttaubenpopulation bei und hinterlassen Kot auf öffentlichen Plätzen sowie historischen Gebäuden. Dies führt zu höheren Kosten für Reinigungs- und Instandhaltungsmaßnahmen, die von der Allgemeinheit getragen werden müssen. Verschmutzte Plätze und Gebäude beeinträchtigen das Stadtbild und mindern die Attraktivität Ulms für Bürger und Besucher.

Nachdem die Stadt jetzt Taubenschläge aufbaut, um die Tauben von Gebäuden und Straßen zu holen, kann es nicht im Interesse der Stadt sein, dass durch Hochzeitstauben zusätzliche Tiere auf die Straße kommen.

Aus diesen Gründen fordern wir ein städtisches Verbot des Einsatzes von Hochzeitstauben und anderen Tauben bei Feierlichkeiten und Veranstaltungen in Ulm. Die Stadtverwaltung hat die Verantwortung, das Wohl der Tiere zu berücksichtigen und gleichzeitig für ein sauberes Stadtbild und reduzierte Reinigungskosten zu sorgen.

Wir bitten Sie daher, diesen Antrag auf die Tagesordnung zu setzen und ein entsprechendes Verbot zu erlassen.

Rechtlich wird das Anliegen zudem gestützt durch § 1 und § 3 Nr. 3 des Tierschutzgesetzes (TierSchG), die klar machen, dass das Aussetzen von Haustieren und die Zufügung von unnötigem Leid grundsätzlich zu unterbinden sind. Anders als bei Brieftauben, welche gekennzeichnet und zurückverfolgt werden können erfüllen Hochzeitstauben jedes Merkmal eines ausgesetzten Haustiers.

Das Staatsziel Tierschutz ist zudem in *Artikel 20a des Grundgesetzes (GG)* verankert und verpflichtet den Staat dazu, Tiere zu schützen. Ein Verbot des Einsatzes von Hochzeitstauben wäre daher eine konsequente Umsetzung dieses Verfassungsauftrags auf kommunaler Ebene.

Bastian Thomas Röhm, kjt-Fraktion
Eva-Maria Glathe-Braun, SPD-Fraktion (Die Linke)

 

Antwort OB Martin Ansbacher vom 21.05.2025