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Umgang mit Falschparkern schafft Rechtsunsicherheit

Die Ulmer Stadtverwaltung antwortete auf einen Antrag der SPD-Fraktion: „Aufgrund der geringen Anzahl an markierten Parkflächen im Fischerviertel wird Anwohnern mit Bewohnerparkausweis grundsätzlich das Parken auch außerhalb der Parkmarkierungen gestattet, solange keine Behinderung vorliegt oder durch das parkende Fahrzeug Verkehrsschilder verdeckt werden. Es handelt sich hierbei um eine seit vielen Jahren überwiegend bewährte Duldung der Stadt Ulm zugunsten der Anwohner mit Bewohnerausweis im Fischerviertel.“ Damit schafft die Stadt Rechtsunsicherheit. Das Parken in den Altstadtgebieten muss grundsätzlich geregelt werden. Deswegen hat Martin Rivoir für die Fraktion beim OB folgendes beantragt:

Umgang mit Falschparkern

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

mit den Antworten der Verwaltung zu unserem Anträgen 110/17 und 117/16 sind wir unzufrieden. Die Tolerierung des Falschparkens im Fischerviertel schafft Rechtsunsicherheit. Nachdem diese Handhabung in der Zeitung stand, wünschen sich auch Anwohner in anderen Parkbereichen einen großzügigen Umgang mit Falschparken. Gleichwohl ist zu beobachten, dass das wilde Parken beispielsweise „Auf dem Kreuz“, dort insbesondere der Griesbadgasse, Auswüchse annimmt, die unter dem Gesichtspunkt der Feuergasse gefährlich werden.
Da an vielen Stellen jetzt ohnehin geparkt wird, beantragen wir, in den betreffenden Gebieten mehr Anwohnerparkplätze auszuweisen und das Parken auf eine ordentliche Rechtsgrundlage zu stellen. Dies könnte zum Beispiel am Weinhofberg entlang der Sparkasse sein oder vor dem Steuerhaus am Weinhof. Vor der Sparkasse sollten einige Kurzzeitparkplätze eingerichtet werden, da hier bereits ohnehin oft Fahrer kurz halten, um den Geldautomaten zu nutzen. Die Blaubrücke zwischen Schwörhausgasse und Schwilmengasse wird ebenfalls oft als Parkplatz benutzt. Hier werden Streifen im Straßenpflaster vermutlich als Parkmarkierung fehlgedeutet. Mit Pfosten oder Stadtmöbeln könnte hier die Fahrbahn so verengt werden, dass ein Parken nicht mehr möglich ist.

Die Kreuzung Sattlergasse / Weinhof ist für Fußgänger nicht ungefährlich. Die Geschwindigkeitsbeschränkung auf Schrittgeschwindigkeit in der Spielstraße ist in Ulm den wenigsten Autofahrern bewusst. Die Autos vom Weinhof und der Kronengasse kommen hier dicht am Ecke des Steuerhauses vorbei und gefährden Fußgänger. Diese Situation könnte mittels Pfosten und Stadtmöbeln ebenfalls mit geringem Aufwand entschärft werden.

Wir beantragen, nach Fertigstellung der Tiefgarage „Am Bahnhof“ in der TG Fischerviertel die Anzahl der Anwohnerparkplätze deutlich zu erhöhen.

Im Zusammenhang mit dem Anwohnerparken interessiert uns der Umgang der Verwaltung mit den Anwohnern in der zentralen Innenstadt. Rund um diese gibt es die Anwohnerparkbereiche, in denen Anwohner mit einem Parkausweis auf gekennzeichneten Flächen unbegrenzte Zeit parken dürfen. Für die zentrale Innenstadt gibt es zwei Bereiche, in denen die Anwohner Ausnahmegenehmigungen erhalten können, mit denen sie für maximal einen Tag an parkscheinpflichtigen Parkplätzen kostenfrei parken dürfen. Auf der Genehmigung selbst erklärt die Verwaltung hierzu, im Bereich westliche Innenstadt dürfe in der Keltergasse, dem Neuen Graben südlich, der südlichen Walfischgasse, dem Irrgängle und dem Neutorparkplatz geparkt werden. Auf der dazugehörigen Karte ist korrekterweise vermerkt, dass Irrgängle und Neutorparkplatz nicht mehr existieren. Für das Irrgängle ist als Ersatz ein Teil der Wengengasse eingezeichnet, der Neutorparkplatz ist ersatzlos entfallen. Wir bitten um Auskunft, ob sich die Zahl der Anwohner mit Parkplatzbedarf im selben Maße reduziert hat wie die Anzahl der Parkplätze. Ferner interessiert uns, wie die Anwohner ihr eintägiges Parken im Falle von Urlaub oder Krankheit handhaben sollen und ob die Verwaltung hier ebenfalls die versprochene Toleranz (vgl. Antwort auf Antrag 110/17) walten lässt.

Mit freundlichen Grüßen
Martin Rivoir MdL
Stadtrat