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Muss die Stadt ihr Grundstück meistbietend zurückersteigern?

Neuigkeiten zum Baugrundstück an der Ecke Neutor-/Karlstraße erfuhren wir Gemeinderatsmitglieder am Samstag aus der Zeitung: Die Stadt bzw. die UWS wollen bei der Versteigerung des Grundstücks mtbieten. Hat die Stadt tatsächlich kein Wiederverkaufsrecht? Muss die Stadt das Grundstück meistbietend zurückholen? Wir haben deswegen heute einen Antrag an den OB gestellt:

Grundstück Neutorstraße/Karlstraße

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

den Medien war zu entnehmen, dass das Eckgrundstück Karlstraße/Neutorstraße im Rahmen der Insolvenz von Realgrund meistbietend versteigert werden soll. Dieses Grundstück war bis vor wenigen Monaten im Besitz der Stadt Ulm. Ebenso konnten wir den Medien entnehmen, dass sich die Stadt bzw. die UWS an der Versteigerung beteiligen kann.

Wir sind darüber einigermaßen irritiert, da wir bisher davon ausgingen, dass die Stadt Ulm bei Grundstücksverkäufen in den Verträgen ein Wiederkaufsrecht im Insolvenzfall des Vertragspartners eingefügt hat.

Falls die Stadt ein Wiederkaufsrecht hat, so sollte dies aus unserer Sicht unbedingt gezogen werden. Es kann ja nicht sein, dass wir ein Grundstück, das durch die öffentliche Investition in eine Straßenbahnlinie schon massiv an Wert gewonnen hat, in diesem Fall dann wenige Monate nach Verkauf im Rahmen einer Versteigerung zu einem deutlich höheren Preis zurückkaufen sollen.

Wir bitten deshalb kurzfristig um einen Bericht darüber, welche Regelungen für den Insolvenzfall bei diesem speziellen Grundstücksverkauf vorgesehen sind und wie die Stadt dies bisher grundsätzlich bei allen Verkäufen geregelt hat.

Mit freundlichen Grüßen

Martin Rivoir MdL
Stadtrat