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Instrumente für die Wohnungspolitik

Das Thema „Wohnen“ beschäftigt uns in Ulm immer wieder – es ist auch eine wichtige sozialpolitische Sache. Doro Kühne und Martin Rivoir schreiben in einem Antrag an den Oberbürgermeister, die Stadt solle die neuen landespolitischen Instrumente nutzen, um Zweckentfremdung zu verhindern und Grundstücke aus Landeseigentum für die Wohnsituation in Ulm nutzbar zu machen.

Instrumente für die Wohnungspolitik

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

die Landesregierung wird den Kommunen mehrere „Ordungsinstrumente“ für den Wohnungsmarkt zur Verfügung stellen. Dazu gehört ein Zweckentfremdungsverbot, mit dem die Umwandlung von Wohnraum in Gewerbeobjekte verhindert werden kann. Ebenso kann durch diese Verordnung der Wohnungsleerstand oder der Abbruch verhindert werden. Durch eine kommunale Satzung wird diese Zweckentfremdung unter einen Genehmigungsvorbehalt der Kommune gestellt, d. h. in begründeten Einzelfällen kann eine Umwandlung oder ein Abriss auch weiterhin erfolgen.

Ebenso werden die Kommunen in die Lage versetzt, durch eine entsprechende Verordnung die Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen zu verhindern. Durch dieses Instrument soll verhindert werden, dass alteingesessene Mieterinnen und Mieter aus ihren Wohnungen verdrängt werden.

Weiterhin plant die Landesregierung Grundstücke in Landesbesitz verbilligt abzugeben, wenn sich der Käufer verpflichtet, dort preisgünstigen Wohnraum zu erstellen. Aus unserer Sicht sollte deshalb zeitnah mit dem Amt Vermögen und Bau in Ulm darüber verhandelt werden, welche Landesgrundstücke in Ulm für einen solchen Verkauf in Frage kämen.
Wir bitten darum, über alle oben genannten Punkte im zuständigen Ausschuss zu berichten.

Mit freundlichen Grüßen

Dorothee Kühne
Fraktionsvorsitzende

Martin Rivoir MdL
stv. Fraktionsvorsitzender