
Antrag Tourismus
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17. Oktober 2024Erneute Prüfung einer Katzenschutzverordnung

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
vor einem Jahr stellte unsere Fraktion den Antrag, dass zur Erfüllung des Staatsziels, dem ethischen Tierschutz nach Artikel 20 a Grundgesetz, die Einführung einer „Verordnung zum Schutz freilebender Katzen“, nach §13b des Tierschutzgesetzes in Ulm eingeführt wird. Die Gründe wurden in diesem Antrag klar dargelegt.
Im dem Antwortschreiben Ihres Amtsvorgängers wurde u.a. festgestellt, dass keine zu identifizierenden Hotspots mit besonders starker Katzenpopulation bestehen. Diese Hotspots hat der Tierschutzverein nun identifiziert. Wie der SWP vom 12.09.2024 zu entnehmen ist, ist der Tierschutzverein in diesem Sommer an seine Grenzen gelangt, personell und finanziell. Die Kapazitäten sind erschöpft. Eine Katzenschutzverordnung könnte die Tierheime und die Katzenhilfe finanziell entlasten. Durch die Verordnung können auch Bußgelder für nicht kastrierte Katzen erhoben werden.
Insgesamt gibt es heute in Baden-Württemberg 55 Kommunen und Teilgemeinden, die sich dazu entschieden haben, zukünftig mittels einer Kastrationspflicht für Freigängerkatzen dem Katzenelend entgegenzuwirken. (Quelle: Deutscher Tierschutzbund). Baden-Württemberg gehört zu den Bundesländern, in welchen der Erlass einer Katzenschutzverordnung vom Land auf die Kommunen und Gemeinden übertragen wurde.
Deshalb beantragen wir:
Es wird auf Grund der aktuellen Entwicklung, erneut auf Grundlage des Textvorschlags des Landes vom 1. Dezember 2013 nach §13b des Tierschutzgesetzes eine kommunale Katzenschutzverordnung geprüft und erarbeitet.
Mit freundlichen Grüßen
Eva-Maria Glathe Braun, SPD-Fraktion
Bastian Röhm, kjt-Fraktion
