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Antrag: Schutz der Privatsphäre – Smart Glasses mit Aufnahmefunktion in städtischen Gebäuden und Bädern

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Ansbacher,

die immer weiter verbreiteten Smart Glasses mit integrierten Kameras und Mikrofonen
ermöglichen weitgehend unauffällige Aufnahmen. Neben sinnvollen Einsatzmöglichkeiten, etwa im
Bereich der Barrierefreiheit, entstehen dadurch jedoch auch neue Herausforderungen für die
Privatsphäre und das Recht am eigenen Bild. Insbesondere in sensiblen öffentlichen Bereichen wie
Bädern, Umkleiden, Schulen oder Bürgerdiensten muss sichergestellt sein, dass Personen nicht
unbemerkt gefilmt werden.
Die öffentliche Diskussion zeigt, dass es sich dabei nicht mehr um eine rein theoretische
Fragestellung handelt. Kritisch bewertet wird insbesondere, dass vorhandene Aufnahme-LEDs
teilweise schwer erkennbar sind oder manipuliert werden können.
Kommunen reagieren bereits, auch die Arbeitsgemeinschaft Öffentliche Bäder Baden
Württemberg sieht Handlungsbedarf.
Die SPD-Fraktion beantragt daher, dass die Stadtverwaltung prüft, in welchen städtischen
Einrichtungen und öffentlichen Gebäuden die Nutzung von Smart Glasses und vergleichbaren, am
Körper getragenen Geräten mit aktivierter Bild- oder Videoaufnahmefunktion auf Grundlage des
Hausrechts, bestehender Hausordnungen oder anderer rechtlicher Möglichkeiten untersagt
werden kann.
Für die städtischen Schwimmbäder, Saunen sowie Umkleide-, Dusch- und vergleichbare besonders
sensible Bereiche soll ein ausdrückliches Verbot von Smart Glasses und vergleichbaren Geräten mit
Bild- oder Videoaufnahmefunktion in die jeweilige Haus- und Badeordnung aufgenommen werden,
sofern ein solches Verbot nicht bereits durch bestehende Regelungen ausreichend erfasst ist.
Dabei sollen sachgerechte Ausnahmen vorgesehen werden können, beispielsweise wenn
entsprechende Assistenzsysteme von Menschen zur Orientierung oder Kommunikation benötigt
werden oder wenn die Geräte im Rahmen ausdrücklich genehmigter professioneller Tätigkeiten
eingesetzt werden.
Digitalisierung und Datenschutz schließen sich nicht aus. Die Akzeptanz neuer Technologien
entsteht nur, wenn Bürgerinnen und Bürger sowie Mitarbeitende der Stadt Ulm darauf vertrauen
können, dass ihre Persönlichkeitsrechte geschützt werden. Gerade in sensiblen städtischen
Bereichen muss die Privatsphäre Vorrang haben. Klare Vorgaben schaffen dabei Sicherheit und
Akzeptanz.
Wir bitten um Prüfung der genannten Punkte sowie um einen Vorschlag für die entsprechenden
Anpassungen der Haus- und Badeordnungen.

Mit freundlichen Grüßen

 

Martin Rivoir
Eva-Maria Glathe-Braun
Georgios Giannopoulos
Larissa Heusohn
Dorothee Kühne
Heike Veile-Selig
Dr. Haydar Süslü