interfraktioneller Antrag: Sprühnebelanlagen

16. Juni 2026

interfraktioneller Antrag: Sprühnebelanlagen

16. Juni 2026

interfraktioneller Antrag: Seebrücke Ulm für afghanische Geflüchtete

Antrag nach §23 der Geschäftsordnung des Ulmer Gemeinderats:
Erklärung der konkreten Aufnahmebereitschaft für ein begrenztes Kontingent von
bedrohten Menschen aus Afghanistan aus dem Ortskräfte-, Überbrückungs- und
Menschenrechtsprogramm gegenüber der Bundes- und Landesregierung

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

die unterzeichnenden Fraktionen und Mitglieder des Ulmer Gemeinderats beantragen, den
untenstehenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Gemeinderatssitzung zu setzen:
„Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, gegenüber der Bundesregierung und der
Landesregierung die Bereitschaft zu erklären, ein eng begrenztes, z. B. zwei große Familien
beziehungsweise ca. 16 Personen umfassendes Kontingent von bedrohten Menschen aus
Afghanistan aus dem Ortskräfte-, Überbrückungs- und Menschenrechtsprogramm in Ulm
aufzunehmen.
Die Aufnahme dieses Kontingents erfolgt im Rahmen der von der Stadt Ulm im Jahr 2019
erklärten Bereitschaft, Teil der Initiative „Sicherer Hafen – Baden-Württemberg“ sein zu wollen,
zu dessen Zielen sich Ulm bereiterklärt hat.
Im Rahmen dieses Kontingents können u.a. verletzte oder erkrankte afghanische Kinder
besondere Berücksichtigung finden, die einer dringenden medizinischen Behandlung
bedürfen.“

Begründung:
Die Stadt Ulm ist seit 2019 Teil der Initiative „Sicherer Hafen – Baden-Württemberg“ und damit
eine von 44 Städten und Gemeinden in Baden-Württemberg, die sich bereit erklärt haben,
freiwillig eine höhere Zahl an Geflüchteten aufzunehmen, als dies nach den Zuteilungsquoten
verpflichtend wäre.
Bei dem vorliegenden Antrag geht es konkret um jene Gruppe von Afghanen, die bis zum Abzug
der Bundeswehr im Jahr 2021 in Afghanistan für diese gearbeitet haben, oder für andere
internationale und nationale NGO’s gearbeitet haben, oder die selbst Teil des früheren
demokratischen Regierungsapparats in Afghanistan waren, oder als Anwälte, Ärzte, Lehrer,
Schriftsteller, Sportler oder Menschenrechtler unsere Werte in Afghanistan gegen die Taliban
verteidigt haben, die sich seit Übernahme der Macht durch die Taliban im Jahr 2021 vor diesen
versteckt halten mussten und seither um ihr Leben fürchten. Die frühere Bundesregierung hat
mit den drei Programmen (Ortskräfte-, Überbrückungs- und Menschenrechtsprogramm)
versucht, diese Menschen dem Zugriff durch die Taliban zu entziehen. Die gegenwärtige
Bundesregierung hat im letzten Jahr diese drei Programme eingestellt und bereits gegebene
Aufnahmezusagen wieder zurückgezogen. Durch Klagen vor deutschen Gerichten konnten
bisher etwa 50% der 2500 noch in Peshawar/Pakistan festsitzenden Menschen aus den drei
Aufnahmeprogrammen nach Deutschland ausreisen.
Doch noch immer sitzen Hunderte aus den o.g. Programmen in Pakistan fest. Ihnen droht die
Abschiebung nach Afghanistan, dass sie in die Hände der Taliban geraten und ihnen Folter und
Tod drohen. Diese Gefährdung wurde bereits von deutschen Behörden festgestellt und
überprüft. Diese Menschen – darunter viele Frauen und Kinder – sind streng
sicherheitsüberprüft. Sie erleben großes Leid durch die schon teils Jahre dauernden
Verzögerungen und müssen sich ihre Rechte mühsam einzeln vor deutschen Gerichten
erstreiten. Aktuell sind 23 Verfahren beim Bundesverfassungsgericht anhängig, aber diese
Prozesse ziehen sich.
Es ist ein Wettlauf mit der Zeit. Bis alle anstehenden Verfahren der noch in Pakistan
festsitzenden Afghanen gerichtlich entschieden sind, können die pakistanischen Behörden
bereits Fakten geschaffen haben, die schon seit langem mit Abschiebungen nach Afghanistan
drohen und diese in etlichen Fällen bereits umgesetzt haben.
Ziel des Antrags ist es, dass die Stadt Ulm dieses von Deutschland bereits gegebene und dann
doch zurückgezogene Schutzangebot nunmehr für ein begrenztes Kontingent von besonders
gefährdeten Menschen aus Afghanistan aus dem Ortkräfte-, Überbrückungs- und
Menschenrechtsprogramm der Bundesregierung konkretisiert, die bereits eine
Aufnahmezusage seitens der früheren Bundesregierung erhalten haben und seither in
Peshawar/Pakistan festsitzen, welche seit über einem Jahr erleben müssen, dass die neue
Bundesregierung diese Aufnahmezusage zurücknimmt mit der konkreten Gefahr, dass ihnen
bei einer Abschiebung nach Afghanistan erneut Verfolgung, Folter oder gar Tod drohen.
Die unterzeichnenden Fraktionen und Mitglieder des Gemeindesrats kritisieren die
Zurücknahme des Schutzversprechens durch die Bundesregierung.
Aufgrund der zuletzt deutlich gesunkenen Aufnahmezahlen von Geflüchteten hat Ulm wieder
ausreichend Kapazitäten für die Aufnahme einer geordneten und begrenzten Anzahl von
Schutzsuchenden, die bereits sicherheitsgeprüft sind und deren Aufnahme Deutschland bereits
zugesichert hat. Durch das große ehrenamtliche und hauptamtliche Netzwerk von Ulmer
Hilfsorganisationen, die auch im vorliegenden Fall ihre Unterstützung bereits zugesagt haben,
hat Ulm gute Voraussetzungen für eine schnelle Integration dieser Menschen in die
Stadtgesellschaft. Im Falle eines 9-jährigen afghanischen Mädchens und ihrer Familie, die den
bereits feststehenden Rettungs-Flug nach Deutschland wegen einer Notoperation nicht hatte
antreten können und die später abgelehnt wurden, liegen bereits Hilfsangebote von Ulmer
Kliniken und weiteren Ulmer Hilfsorganisationen vor, welche alle diesen Antrag unterstützen.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Grüne Fraktion (Banu Cengiz Öner)
gez. SPD-Fraktion (Larissa Heusohn)
gez. FWG-Fraktion (Oliver Bumann)
gez. kjt-Fraktion (Samy Wiltschek)
gez. FDP-Stadträtin Katja Wörz