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Antrag: Verkehrsregelung Neunkirchenweg

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

rund um die Jörg-Syrlin-Schule soll eine Schulstraße eingerichtet werden. Dies halte ich für richtig.

Wenn in diesem Bereich nun verkehrsrechtliche Änderungen vorgenommen werden, so möchte

ich nun per Antrag einen Vorschlag machen, der leider im bisherigen direkten Gespräch mit der

Verwaltung nicht berücksichtigt wurde. Dieser Vorschlag wurde an mich von einem Anwohner

herangetragen.

Im Neunkirchenweg gilt seit dem Bau der Linie 2 eine Einbahnstraßenregelung. Autos dürfen

diese Straße nur bergauf in westlicher Richtung befahren. Dies halte ich für sinnvoll. Nun befindet

sich im oberen Neunkirchenweg etwa 50 Meter von der Einmündung in die Königstraße die

Einfahrt zu einer großen Tiefgarage, die zu den dort stehenden Wohnblocks gehört. Wegen der

Einbahnstraßenregelung kann diese Tiefgarage nicht direkt von der Königstraße aus angefahren

werden. Alle Fahrzeuge müssen einen Umweg durch den eh schon durch Durchgangsverkehr

belasteten Sulzbachweg nehmen.

Deshalb wäre es sinnvoll, die Einbahnstraßenregelung im Neukirchen weg für die 50 Meter

zwischen Einmündung Königstraße und Einfahrt Tiefgarage aufzuheben. Dann könnte Fahrzeuge

direkt von der Königstraße in die Tiefgarage fahren und müssten nicht den etwa 600 Meter

längeren Umweg über den Sulzbachweg nehmen. An der Einmündung Königstraße kann ja ein

Schild darauf hinweisen, dass in 50 m eine Einbahnstraße beginnt.

Nach diesem Vorschlag würde die Einbahnstraßenregelung im Neunkirchenweg, die ja im

Gesamtzusammenhang völlig richtig ist, beibehalten, der Umwegverkehr durch den Sulzbachweg

würde aber vermieden.

Ich bitte um Prüfung und Umsetzung des Vorschlags.

 

Mit freundlichen Grüßen

Martin Rivoir, MdL

 

Antwort auf Antrag: Verkehrsregelung im Neunkirchenweg