Antrag: Einführung einer Busspur am Xinedom / Glöcklerstraße

4. Mai 2025

Antrag: Einladung Bundespräsident/ Bundespräsidentin

16. Mai 2025

Antrag: Einführung einer Busspur am Xinedom / Glöcklerstraße

4. Mai 2025

Antrag: Einladung Bundespräsident/ Bundespräsidentin

16. Mai 2025

Antrag: Baubeschluss Forsthaus auf die Tagesordnung

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

gemäß § 34 Abs. 1 Satz 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) sowie unter Bezugnahme auf § 11 der Hauptsatzung der Stadt Ulm beantragen die unterzeichnenden Mitglieder des Gemeinderats der Stadt Ulm, folgenden Gegenstand auf die Tagesordnung der nächsten, spätestens übernächsten Sitzung des Gemeinderats zu setzen. Die GD für den Baubeschluss ist fertiggestellt, so dass einer Terminierung auf die nächste Sitzung nichts entgegensteht:

Thema: Baubeschluss Sanierung altes Forsthaus

Begründung:

Am 18. Juni 2024 wurde die Gesamtsanierung des alten Forsthauses in Söflingen im Fachbereichsausschuss Stadtentwicklung, Bau und Umwelt einstimmig beschlossen. Im Rahmen der Haushaltsberatungen 2025 wurde die Priorisierung der drei Maßnahmen Forsthaus Söflingen, Sattlergasse 2-6 und Neubau Kindergarten Lehr beschlossen.
Am 19. März 2025 (GD065/25) wurde diese Priorisierung durch den Gemeinderat bestätigt.
Der Baubeschluss Sanierung altes Forsthaus war für die Sitzung des Fachbereichsausschusses Stadtentwicklung, Bau und Umwelt am 13. Mai und für die Sitzung des Gemeinderats am 21. Mai vorgesehen. Die Sitzung des Fachbereichsausschusses Stadtentwicklung, Bau und Umwelt wurde ohne Angabe von Gründen abgesagt. Es ist zu befürchten, dass ohne eine zügige Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen die Schäden am Gebäude weiter zunehmen und die Kosten für eine zukünftige Sanierung deutlich ansteigen werden. Die Vereine sind dringend auf die Räumlichkeiten im Forsthaus angewiesen. Die benötigte Planungssicherheit für die zukünftige Nutzung des Gebäudes muss sichergestellt und den Söflinger Vereinen schnellstmöglich wieder ein „Zuhause“ ermöglicht werden.

Rechtlicher Hinweis:
Nach § 34 Abs. 1 Satz 4 GemO ist ein Verhandlungsgegenstand auf die Tagesordnung zu setzen, wenn es ein Sechstel der Gemeinderäte beantragt.
Nach § 11 der Hauptsatzung der Stadt Ulm obliegt dem Gemeinderat die Entscheidung über alle wichtigen Angelegenheiten der Stadtverwaltung, soweit sie nicht dem Oberbürgermeister durch Gesetz oder Satzung zugewiesen sind.

Die für diesen Antrag erforderliche Anzahl von Gemeinderäten ist erreicht.

Mit freundlichen Grüßen

Martin Rivoir MdL    Georgios Giannopoulos     Eva-Maria Glathe-Braun
Larissa Heusohn    Dorothee Kühne    Dr. Haydar Süslü    Heike Veile-Selig