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Sicherheitslage in Ulm verbessern

Über die vorgeblich unsichere Situation in der Bahnhofstraße gab es aufgeregte Berichte in den Medien. Das darf nicht zu „Schnellschüssen“ führen, gleichwohl muss sich auch die Kommunalpolitik überlegen, was zu tun ist. Martin Ansbacher hat deswegen dem OB geschrieben:

Sicherheitslage in Ulm

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

die Vorwürfe des Innenstadthandels müssen sicherlich genau analysiert und bedacht werden. Gleichwohl begrüßen wir Ihre deutlichen Worte in der Presse, was die pauschale Vorverurteilung insbesondere von Flüchtlingen angeht.

Die Diskussion über die Sicherheitslage in der Bahnhofstraße veranlasst uns, sich mit der wichtigen Frage der Sicherheit in der Stadt insgesamt zu befassen. Denn Sicherheit ist auch kommunale Kernaufgabe und bedeutet  Lebensqualität. Generell ist die Präsenz und Sichtbarkeit von Polizei und des kommunalen Ordnungsdienstes von zentraler Bedeutung gerade an aktuellen Problempunkten.

Im Rahmen der anstehenden Haushaltsberatungen muss die personelle Aufstockung des KOD zur Stärkung des Sicherheitsgefühls ein Thema sein. Zur aktuellen Stärkung des Sicherheitsgefühls beantragen wir, die momentan als Politessen tätigen Mitarbeiterinnen nach Eignung und Wunsch der Betroffenen in den Kommunalen Ordnungsdienst zu überführen. Mit der Uniform der Polizeibehörde haben diese sicherlich mehr Autorität als bisher. Der KOD würde so aus eigenen Ressourcen gestärkt. Die neuen Mitarbeiterinnen könnten über Parkverstöße hinaus mehr Belange der Ortspolizeibehörde bearbeiten.

Ein weiterer Aspekt des Sicherheitsgefühls ist die Straßenbeleuchtung. Insbesondere im aktuell kritisierten Bereich der Bahnhofstraße sind Ausfälle der Straßenlaternen häufig zu beobachten. Die durch den Ersatzbau für McDonald’s entstandene Gasse zwischen diesem und der bestehenden Bebauung ist komplett unbeleuchtet. Hier sind auch die Gewerbetreibenden gefragt, mittels ihrer eigenen vorhandenen Beleuchtung die Sicherheit zu stärken. Darum werden wir McDonald’s und Peek & Cloppenburg bitten.

Auf Landesebene ist die Novellierung des Polizeigesetzes in der Diskussion. Angedacht ist die Schaffung einer Ermächtigungsgrundlage (10a PolG BW neu) zum Erlass eines örtlichen Alkoholkonsumverbots an öffentlichen Plätzen. Ein Verbot ist nach Inhalt der geplanten neuen Vorschrift nur an örtlichen „Brennpunkten“ möglich. Für die Beurteilung sind gemäß der Begründung des Gesetzesentwurfs folgende Kriterien von besonderer Bedeutung:

  • Absolute Anzahl der alkoholbedingten Straftaten und/oder Ordnungswidrigkeiten. Eine hohe absolute Belastung liegt bei mehr als 100 alkoholbedingten Straftaten und/oder Ordnungswidrigkeiten pro Jahr vor. Bei Werten unter 50 wird ein örtlicher Brennpunkt in der Regel zu verneinen sein. Bei einem Wert zwischen 50 und 100 alkoholbedingten Straftaten und/oder Ordnungswidrigkeiten pro Jahr kommt es auf die konkreten Umstände im Einzelfall an.
  • Relative Belastung d.h. eine deutlich höhere Anzahl der alkoholbedingten Straftaten und/oder Ordnungswidrigkeiten im Verhältnis zu einer geeigneten Vergleichsfläche. Die Vergleichsfläche muss in Prägung und Charakteristik ähnlich zur Fläche eines potenziellen Brennpunkts sein. Eine deutliche Mehrbelastung kann in der Regel bei einer vier- bis fünffachen Belastung im Verhältnis zur Vergleichsfläche angenommen werden.
  • Eine regelmäßig hohe Anzahl an Personen spricht auch für einen Brennpunkt. Eine unüberschaubare Menschenmenge liegt bei mehr als 100 Personen vor, bei weniger als 50 nicht. Bei einer Personenzahl zwischen 50 und 100 kommt es auf die Umstände des Einzelfalls an.
  • Je häufiger und regelmäßiger die Situationen eintreten, die typischerweise zu den Belastungen führen, desto eher kann von einem Brennpunkt ausgegangen werden.

Vorschlag der Landesregierung für eine Ermächtigungsgrundlage aus dem Gesetzentwurf zur Änderung des Polizeigesetzes:

§ 10a
Ermächtigung zum Erlass örtlicher Alkoholkonsumverbote
(1) Die Ortspolizeibehörden können durch Polizeiverordnung untersagen, an öffentlich zugänglichen Orten außerhalb von Gebäuden und Außenbewirtschaftungsflächen von Gewerbebetrieben, für die eine Erlaubnis oder Gestattung nach gaststättenrechtlichen Vorschriften vorliegt, alkoholische Getränke zu konsumieren oder zum Konsum im Geltungsbereich des Verbots mitzuführen, wenn
1.    sich die Belastung dort durch die Häufigkeit alkoholbedingter Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten oder deren Bedeutung von der des übrigen Gemeindegebiets deutlich abhebt,
2.    dort regelmäßig eine Menschenmenge anzutreffen ist,
dort mit anderen polizeilichen Maßnahmen keine nachhaltige Entlastung erreicht werden kann und
3.    Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass dort auch künftig mit der Begehung alkoholbedingter Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten zu rechnen ist.
(2) Das Verbot soll auf bestimmte Tage und an diesen zeitlich beschränkt werden.
(3) Polizeiverordnungen nach Absatz 1 sind zu befristen.

Ist angedacht, von dieser Möglichkeit dann in Ulm Gebrauch zu machen und wenn ja welche Orte kämen hierfür in Betracht?

Prävention muss  ein wichtiger Teil auch kommunaler Sicherheitspolitik sein. Sie ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die insbesondere die Kommunen besonders fordert, dort aber auch besonders wirkungsvoll ist. Die Frage, wie bereits das Entstehen von Gewalt, Kriminalität und Extremismus verhindert werden kann muss wesentlicher Bestandteil von Sicherheitskonzepten sein. Hierzu sind Akteure aus Polizei, Justiz, Schule, Religionsgemeinschaften an einen Tisch zu bringen. Sinnvoll sind auch Sicherheitspartnerschaften von Kommunen und Polizei zur Durchführung von Informationsveranstaltungen und Präventionsangeboten.

Deshalb bitten wir um Information zu nachstehenden Fragen:

  • Welche Kriminalpräventionsprojekte gibt es vor Ort? Welche Unterstützung erfahren sie durch Polizei und Justiz? Gibt es kommunale Sicherheitspartnerschaften von Kommunen und Polizei zur Kriminalprävention?
  • Welche Angsträume gibt es in den Kommunen? Was hat die Stadt Ulm schon zur Verbesserung der Sicherheit bzw. des Sicherheitsgefühls an diesen Angsträumen getan? Welche architektonische Maßnahmen und Straßenbeleuchtungsmaßnahmen sind möglich?

Mit freundlichen Grüßen

Martin Ansbacher
Stadtrat